Der Ford Ranger als Feuerwehr-Kommandowagen
Bereit für den Einsatz
Ihr seit auf der Suche nach einem geeigneten Rettungsfahrzeug für eure Blaulichtfamilie? Dann sind wir der richtige Ansprechpartner für euch. Als Ford Autohaus mit Sitz in Dierdorf im Westerwald sind wir seit vielen Jahren in der Branche tätig und spezialisiert im Bereich Umbauten für Feuerwehr-Kommandowagen. Benötigt ihr also ein neues Einsatzfahrzeug für euren Fuhrpark bekommt ihr bei uns die beste Beratung und das perfekte Fahrzeug an die Hand. Der Ford Ranger als Feuerwehr-Kommandowagen eignet sich perfekt, um schwierige Herausforderungen in verschiedenen Situationen zu meistern. Nur das beste Zubehör kommt bei diesen Umbauten zum Einsatz. Gemeinsam mit unseren zuverlässigen und zertifizierten Umbauherstellern suchen wir nach den besten Lösungen und der optimalen Umsetzung, um unsere Kunden die maximale Qualität zu versprechen.
Die Highlights des Feuerwehr-Kommandowagen
Bereit für den Einsatz

Bei der Anzeige von NEFZ-Verbrauchswerten gilt Fußnote a), bei der Anzeige von „n.v.“ gilt Fußnote b) und bei der Anzeige von WLTP-Verbrauchswerten gilt Fußnote c):
a) Die angegebenen Werte wurden nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren [§ 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung] ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonised Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Seit dem 1. September 2018 hat das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das bisherige Prüfverfahren, ersetzt. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Die angegebenen Werte dieses Fahrzeugtyps wurden anhand des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt und zu Vergleichszwecken auf NEFZ zurückgerechnet.
b) n.v. = Daten nicht verfügbar. Der Gesetzgeber arbeitet an einer Novellierung der Pkw-EnVKV und empfiehlt in der Zwischenzeit für Fahrzeuge, die nicht mehr auf Grundlage des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) homologiert werden können, die Angabe der realitätsnäheren WLTP-Werte. Diese sind in der nachfolgenden Zeile zu finden.
c) Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonised Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Seit dem 1. September 2018 hat das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das bisherige Prüfverfahren, ersetzt. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Die angegebenen Werte dieses Fahrzeugtyps wurden anhand des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt.
Bitte beachten Sie, dass für CO2-Ausstoß-basierte Steuern oder Abgaben seit dem 1. September 2018 die nach WLTP ermittelten Werte als Berechnungsgrundlage herangezogen werden.
Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem‚ Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.